#HassistkeineMeinung #NoHateSpeech
Hasskriminalität im Internet
Hate Speech kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „Hassrede“. In menschenverachtenden Aussagen werden Einzelne oder Gruppen abgewertet. Die sprachlichen Angriffe können auf Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Sexualität, Geschlecht, Alter, Behinderung oder Religion von Menschen zielen. Diese Abwertungen basieren auf der Annahme, dass bestimmte Menschengruppen weniger wert als andere seien. Damit werden ihnen gegebenenfalls auch gleiche Rechte abgesprochen – schlimmstenfalls das Recht zu leben.
Hate Speech ist Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die ihren Ausdruck in gewalttätiger Sprache findet. Sie verletzt die Würde und die Rechte von Menschen und kann ganze Gruppen einschüchtern. Sie kann indirekt sein, über Bilder und Memes funktionieren oder sich als “umstrittener Humor” tarnen. Wird beispielsweise Beschimpfungen nicht widersprochen, sinkt die Empörung darüber. Die abwertende Aussage gilt dann als „normal“. Die Folgen spüren nicht nur die Betroffenen, die Stimmung in der ganzen Gesellschaft wird feindseliger. Hate Speech ist sehr gefährlich, aber nur bedingt strafrechtlich relevant. Der gesellschaftliche Zusammenhalt leidet insgesamt unter Hass und Diskriminierung.
Rechtsextreme und rechtspopulistische Akteure nutzen digitale Räume, um menschenverachtende Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft zu verbreiten. Sie besetzen gezielt Themen, rekrutieren Gefolgschaft und verbreiten menschenfeindliche und antidemokratische Propaganda. Rechtsextreme Sprache und Bilder haben sich in kurzer Zeit über die Sozialen Medien im gesellschaftlichen Mainstream festgesetzt. Im schlimmsten Falle führt dies auch zu konkreter Gewalt – nicht mehr nur online, sondern auch offline.
Was kann ich gegen »Hate Speech« tun?
1. Hass im Netz melden
Sie können und sollten relevante Beiträge, Posts, Kommentare, Fotos bei dem jeweiligen Netzwerkbetreiber (z.B. Facebook, Google) melden. Nach einer Meldung sind die Netzwerkbetreiber verpflichtet, rechtsverletzende Beiträge innerhalb einer gesetzten Frist zu prüfen. Wenn diese Prüfung ergibt, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, muss der Netzwerkbetreiber den entsprechenden Inhalt entfernen und an die Sicherheitsbehörden melden.
Das Melden auf Facebook und Instagram funktioniert über die drei Punkte rechts über dem jeweiligen »Posting«. Wählt man diese aus, gibt es die Option »Beitrag Melden«.
Ebenso können unter www.internet-beschwerdestelle.de relevante Beiträge gemeldet werden. Hier werden die eingehenden Beschwerden zunächst juristisch geprüft. Wenn der gemeldete Inhalt gegen die einschlägigen Strafgesetze verstößt, können die Betreiber von »Internet Beschwerdestelle.de« weitere Schritte einleiten: z.B. die Aufforderung den Inhalt abzuändern bzw. die Entfernung des Inhaltes zu veranlassen.
In gravierenden Fällen kann die Beschwerde in anonymisierter Form auch direkt an die zuständige staatliche Stelle weitergeleitet werden.
2. Erstatten Sie Anzeige
Rechtswidrige »Postings« auf den Social-Media-Plattformen müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden, anstatt sie nur zu löschen. Ohne eine Anzeige oder Zeugenaussage kommen Täterinnen und Täter ohne Strafe davon!
Mit jeder Anzeige, mit jedem Prozess, mit jedem Täter oder mit jeder Täterin, die verurteilt wird, gibt es auch einen Abschreckungseffekt. Deshalb sollten relevante Beiträge zur Anzeige gebracht werden. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Online-Wache der Polizei Niedersachsen:
www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de
Online Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Göttingen:
Für die Beweissicherung ist Folgendes wichtig:
Internetadresse (URL) des Inhaltes und vom Profil des »Hassposting-Erstellers«. Screenshot vom betreffenden Inhalt (einschließlich zugehörigem Post sowie Kommentarverlauf) und vom Profil des »Hassposting-Erstellers«. Notieren Sie sich, wann und von wem der Inhalt zuerst entdeckt wurde.
Weitere Tipps unter: www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/straftaten-im-netz
Zivilrechtliche Ansprüche
Zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche empfiehlt es sich eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zu beauftragen!