Inter­net — kein rechts­freier Raum

#Hassistk­ei­ne­Mei­nung #NoHa­te­Speech

Hass­kri­mi­na­li­tät im Inter­net

Hate Speech kommt aus dem Engli­schen und bedeu­tet über­setzt „Hass­rede“. In menschen­ver­ach­ten­den Aussa­gen werden Einzelne oder Grup­pen abge­wer­tet. Die sprach­li­chen Angriffe können auf Merk­male wie Haut­farbe, Herkunft, Sexua­li­tät, Geschlecht, Alter, Behin­de­rung oder Reli­gion von Menschen zielen. Diese Abwer­tun­gen basie­ren auf der Annahme, dass bestimmte Menschen­grup­pen weni­ger wert als andere seien. Damit werden ihnen gege­be­nen­falls auch glei­che  Rechte abge­spro­chen – schlimms­ten­falls das Recht zu leben.

Hate Speech ist Grup­pen­be­zo­gene Menschen­feind­lich­keit, die ihren Ausdruck in gewalt­tä­ti­ger Spra­che findet. Sie verletzt die Würde und die Rechte von Menschen und kann ganze Grup­pen einschüch­tern. Sie kann indi­rekt sein, über Bilder und Memes funk­tio­nie­ren oder sich als “umstrit­te­ner Humor” tarnen. Wird beispiels­weise Beschimp­fun­gen nicht wider­spro­chen, sinkt die Empö­rung darüber. Die abwer­tende Aussage gilt dann als „normal“. Die Folgen spüren nicht nur die Betrof­fe­nen, die Stim­mung in der ganzen Gesell­schaft wird feind­se­li­ger. Hate Speech ist sehr gefähr­lich, aber nur bedingt straf­recht­lich rele­vant. Der gesell­schaft­li­che Zusam­men­halt leidet insge­samt unter Hass und Diskri­mi­nie­rung.

Rechts­extreme und rechts­po­pu­lis­ti­sche Akteure nutzen digi­tale Räume, um menschen­ver­ach­tende Einstel­lun­gen in der Mitte der Gesell­schaft zu verbrei­ten. Sie beset­zen gezielt Themen, rekru­tie­ren Gefolg­schaft und verbrei­ten menschen­feind­li­che und anti­de­mo­kra­ti­sche Propa­ganda. Rechts­extreme Spra­che und Bilder haben sich in kurzer Zeit über die Sozia­len Medien im gesell­schaft­li­chen Main­stream fest­ge­setzt. Im schlimms­ten Falle führt dies auch zu konkre­ter Gewalt – nicht mehr nur online, sondern auch offline.

Was kann ich gegen »Hate Speech« tun?

1. Hass im Netz melden

Sie können und soll­ten rele­vante Beiträge, Posts, Kommen­tare, Fotos bei dem jewei­li­gen Netz­werk­be­trei­ber (z.B. Face­book, Google) melden. Nach einer Meldung sind die Netz­werk­be­trei­ber verpflich­tet, rechts­ver­let­zende Beiträge inner­halb einer gesetz­ten Frist zu prüfen. Wenn diese Prüfung ergibt, dass tatsäch­lich eine Rechts­ver­let­zung vorliegt, muss der Netz­werk­be­trei­ber den entspre­chen­den Inhalt entfer­nen und an die Sicher­heits­be­hör­den melden.

Das Melden auf Face­book und Insta­gram funk­tio­niert über die drei Punkte rechts über dem jewei­li­gen »Posting«. Wählt man diese aus, gibt es die Option »Beitrag Melden«.

Ebenso können unter www.internet-beschwerdestelle.de rele­vante Beiträge gemel­det werden. Hier werden die einge­hen­den Beschwer­den zunächst juris­tisch geprüft. Wenn der gemel­dete Inhalt gegen die einschlä­gi­gen Straf­ge­setze verstößt, können die Betrei­ber von »Inter­net Beschwerdestelle.de« weitere Schritte einlei­ten: z.B. die Auffor­de­rung den Inhalt abzu­än­dern bzw. die Entfer­nung des Inhal­tes zu veran­las­sen.

In gravie­ren­den Fällen kann die Beschwerde in anony­mi­sier­ter Form auch direkt an die zustän­dige staat­li­che Stelle weiter­ge­lei­tet werden.

2. Erstat­ten Sie Anzeige

Rechts­wid­rige »Postings« auf den Social-Media-Platt­for­men müssen konse­quent straf­recht­lich verfolgt werden, anstatt sie nur zu löschen. Ohne eine Anzeige oder Zeugen­aus­sage kommen Täte­rin­nen und Täter ohne Strafe davon!

Mit jeder Anzeige, mit jedem Prozess, mit jedem Täter oder mit jeder Täte­rin, die verur­teilt wird, gibt es auch einen Abschre­ckungs­ef­fekt. Deshalb soll­ten rele­vante Beiträge zur Anzeige gebracht werden. Eine Straf­an­zeige können Sie bei jeder Poli­zei­dienst­stelle oder Staats­an­walt­schaft erstat­ten.

Online-Wache der Poli­zei Nieder­sach­sen:

www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de

Online Anzeige bei der Staats­an­walt­schaft Göttin­gen:

hassmelden.de

Für die Beweis­si­che­rung ist Folgen­des wich­tig:

Inter­net­adresse (URL) des Inhal­tes und vom Profil des »Hass­pos­ting-Erstel­lers«. Screen­shot vom betref­fen­den Inhalt (einschließ­lich zuge­hö­ri­gem Post sowie Kommen­tar­ver­lauf) und vom Profil des »Hass­pos­ting-Erstel­lers«. Notie­ren Sie sich, wann und von wem der Inhalt zuerst entdeckt wurde.

Weitere Tipps unter: www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/straftaten-im-netz

 

Zivil­recht­li­che Ansprü­che
Zur Durch­set­zung zivil­recht­li­cher Ansprü­che empfiehlt es sich eine Rechtsanwältin/einen Rechts­an­walt zu beauf­tra­gen!

Bitte kein Schnee!